Siehe Bemerkungen 1) und 3) in Unterabschnitt 2.2.52.4:

1) Verdnnungsmittel Typ B darf jeweils durch Verdnnungsmittel Typ A ersetzt werden. Der Siedepunkt des Verdnnungsmittels Typ B muss mindestens 60 C hher sein als die SADT des organischen Peroxids.

Anmerkung: Diese Bemerkung gilt nur fr die Befrderung organischer Peroxide in Verpackungen!

3) Nebengefahrzettel "EXPLOSIV" nach Muster 1 (siehe Absatz 5.2.2.2.2) erforderlich.